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Infos zum Lieferantenwechsel:

An der angegebenen Lieferstelle werden Sie bereits mit Strom / Erdgas versorgt und Sie wollen jetzt zum Angebot der GASPAR wechseln? rhenag Rheinische Energie AG wird für Sie unentgeltlich den Lieferantenwechsel schnellstmöglich umsetzen. Wir werden für Sie den nächstmöglichen Liefertermin realisieren. Ein späterer Wunschtermin ist ebenfalls möglich, diesen können Sie untenstehend definieren.

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Infos zum Neueinzug:

Sie sind vor kurzem eingezogen oder werden in Kürze umziehen? Dann kann die Belieferung mit GASPAR bereits vom ersten Tag an erfolgen. Bitte geben Sie das Datum der Schlüsselübergabe ein. Sollte das Datum länger als fünf Wochen in der Vergangenheit liegen, so kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.

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Wann soll die Strom-/Erdgaslieferung des neuen Anbieters beginnen?

Tipp: Damit der Anbieterwechsel reibungslos funktioniert, sollte der Wechseltermin mindestens 13 Tage in der Zukunft liegen. Bitte beachten Sie auch die Kündigungsfrist Ihres bestehenden Vertrages. Wichtiger Hinweis: Geben Sie keinen Wechseltermin an oder sollte dieser nicht realisierbar sein, wird der Wechselprozess automatisch zum nächstmöglichen Liefertermin durchgeführt.

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Infos zur Zählernummer

Ihre Zählernummer finden Sie auf der Rechnung oder auf Ihrem Strom-/Gaszähler unterhalb des Barcodes.

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Zahlweise

Unsere Kontoverbindung teilen wir Ihnen in der Vertragsbestätigung mit.

Die Abrechnung des Strom-/Erdgasverbrauchs erfolgt einmal jährlich. Die Abrechnungszeitspanne umfasst regelmäßig 12 Monate. Über den genauen Zeitpunkt der Abrechnung informieren wie Sie mit der Vertragsbestätigung. Ebenso teilen wir Ihnen die Höhe der jeweils monatlich zu zahlenden Abschläge mit.

Die auf elektronischem Wege übermittelte Jahresabrechnung entspricht derzeit nicht den Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 UStG und berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug. Auf Kundenwunsch kann der Versand der Jahresabrechnung sowie die Aufforderung zur Zählerablesung auf dem Postweg erfolgen.

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Einwilligung zur Kontaktaufnahme
Damit wir Sie persönlich und individuell beraten können, möchten wir Sie gerne über aktuelle und künftige Angebote und Produkte der rhenag Rheinische Energie AG aus den Bereichen Energiebelieferung, Energieerzeugung, Energieeffizienz, Elektromobilität, sonstiger energienaher Leistungen oder Services sowie Telefon und Internet informieren und Sie zu Marktforschungszwecken, d. h. Befragungen zur Servicequalität, zu Produkten aus den o. g. Bereichen sowie zu neuen Produktideen der rhenag Rheinische Energie AG, kontaktieren.

Ihr Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft, Kundenservice, Bachstraße 3, 53721 Siegburg oder per Telefon unter 0800-300 57 00 oder per E-Mail unter gaspar@rhenag.de mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die rhenag Rheinische Energie AG wird Sie in diesem Falle über den jeweiligen Kommunikationsweg nicht mehr zu Werbe- und Marktforschungszwecken kontaktieren.

Widerrufsbelehrung*

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Widerrufsfolgen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerrufs dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Erdgas oder Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Hinweise und Vollmachten
Ich beauftrage rhenag Rheinische Energie AG mit der Lieferung des gesamten Bedarfes an Strom/Erdgas für die zuvor genannte Lieferanschrift. Grundlage dafür sind neben diesem Auftrag - einschließlich der Vollmachten für Kündigung und Versorgungsklärung – die Allgemeine Geschäftsbedingungen der rhenag Rheinische Energie für GASPAR-Strom-AGB bzw. GASPAR-Gas-AGB, die wesentlicher Bestandteil des Vertrages sind.
Ich bevollmächtige und beauftrage rhenag Rheinische Energie AG, den für die genannte Abnahmestelle derzeit bestehenden Strom-/Erdgasliefervertrages zu kündigen und die für die Energielieferung erforderlichen Verträge mit dem örtlichen Netzbetreiber abzuschließen.
Durch Mausklick im Internet gebe ich ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Strom-/Erdgasliefervertrages ab. Den elektronischen Zugang dieses Angebots bestätigt mir rhenag Rheinische Energie AG durch Zusendung einer automatisch generierten E-Mail. Die Annahme des Angebots und die Mitteilung des genauen Lieferbeginns erfolgt per E-Mail oder schriftlich nach erfolgreicher Prüfung der Liefermöglichkeiten durch rhenag Rheinische Energie AG.

Im Rahmen des zwischen dem Kunden und rhenag Rheinische Energie AG bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten unter Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

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