Stromkunden werden entlastet

Die Strompreisbremse 2023 tritt in Kraft

Die Bundesregierung hat umfassende Entlastungspakete geschnürt, damit Verbraucher von den stark gestiegenen Strom- und Gaskosten entlastet werden. Zur Entlastung wurde unter anderem die Strompreisbremse ab März 2023, rückwirkend gültig zum 1. Januar 2023, auf den Weg gebracht. Die Strompreisbremse gilt zunächst bis Ende Dezember 2023 und kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.

Wie funktionieren die Regelungen im Detail und wie wird gaspar-energie.de diese für Sie umsetzen? Daran arbeiten wir derzeit mit Hochdruck für Sie und werden Sie hier laufend über wichtige Umsetzungsdetails informieren. Erste Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Warum ist die Strompreisbremse notwendig? 

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft und im Jahresverlauf 2022 zum Teil zu extremen Preissteigerungen bei Haushalten und Unternehmen geführt. Auch wenn die Großhandelspreise zuletzt zurückgegangen sind, bleibt die weitere Entwicklung unsicher.

Damit private Haushalte, Unternehmen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen vor exorbitanten Preissteigerungen und damit erheblichen Mehrbelastungen geschützt werden, dämpft der Staat jetzt für sie die Energiekosten. Das ist wichtig für den sozialen Zusammenhalt und für die Stabilität der Volkswirtschaft.

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, erhalten 80% ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.Wenn die Stromkundinnen und -kunden weniger als 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs verbrauchen, erhalten sie trotzdem die Entlastung in voller Höhe. So bleibt der volle Einsparanreiz erhalten.

Auf welchen Stromverbrauch bezieht sich die Strompreisbremse?

Für die Berechnung der Entlastung durch die Strompreisbremse wird der bisherige Stromverbrauch zugrunde gelegt. Wie dieser ermittelt wird, hängt davon ab, ob Sie Standardlastprofil (SLP)-Kunde sind – dies trifft auf das Gros der Haushaltskunden zu – oder ob eine registrierte Leistungsmessung (RLM) erfolgt. Dies ist bei Unternehmen mit größeren Verbrauchsmengen die Regel. SLP-Kunden: Hier wird die jeweils aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers verwendet. Das Entlastungskontingent beträgt dann 80 Prozent oder – bei Verbräuchen über 30.000 kWh – 70 Prozent dieser Jahresverbrauchsprognose. RLM-Kunden: Hier wird der Verbrauchs des Kalenderjahres 2021 zugrunde gelegt. Für neue, nach dem 1. Januar 2021 eingerichtete Entnahmestellen, wird der anzusetzende bisherige Verbrauch geschätzt.

Wie hoch ist die Entlastung?